Infos für unseren Schulalltag

An unserer Schule arbeiten und lernen Menschen in einem guten Arbeitsklima miteinander. Bei uns sollen sich alle wohl fühlen: Schüler, Lehrer, Eltern und Gäste. Wir wollen miteinander reden und arbeiten, gemeinsam etwas planen und durchführen.

Grundregeln

  • Alle am Schulleben Beteiligten begegnen sich mit Höflichkeit und Respekt. Deshalb grüßen wir uns.
  • Da wir uns in unserer Schule wohl fühlen wollen, dürfen keine Papiere und Abfälle herumliegen. Kaugummi kauen ist nicht erlaubt.
  • Verhaltet euch auf dem Weg von und zur Schule und zu anderen Unterrichtsstätten sowie auf den Unterrichtsgängen so, dass niemand gefährdet oder belästigt wird.
  • Jeder muss in Ruhe arbeiten können.
  • Niemand darf einem anderen körperlichen oder seelischen Schaden zufügen.
  • Sollte ein Schaden aufgetreten sein, muss dieser umgehend dem Klassenlehrer, dem Fachlehrer, dem Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet werden.
  • Wer mutwillig etwas beschädigt hat, muss für den Schaden aufkommen.
  • Über diese Grundregeln hinaus gibt es noch Einzelregelungen, die unser Zusammenleben erleichtern sollen:

 

  1. Hausrecht

Schülerinnen und Schüler müssen den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge leisten.

 

  1. Unterricht

Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht. Mitschüler und Lehrer behandeln sich gegenseitig und untereinander mit Respekt und Achtung. Niemand wird wegen falscher Äußerungen ausgelacht oder aus anderen Gründen lächerlich gemacht.

Essen und Trinken muss vom Lehrer ausdrücklich gestattet werden.

 

  1. Ordnung in den Räumen

Am Ende der Stunde werden alle Stühle hochgestellt. Der Raum einschließlich Tafel wird besenrein hinterlassen, die Lichter werden ausgeschaltet und Fenster und Raum geschlossen.

 

  1. Pausen

Alle Schüler der Klassen 5 bis einschließlich 10 dürfen sich in den großen Pausen nur auf dem Schulhof oder im Foyer aufhalten.

Alle Gebäude sind Ruhezonen, auch in den Pausen. Wer lärmen oder toben will, muss auf den Hof oder Spielplatz gehen.

Auf dem Schulhof darf mit Gerätschaften aus dem Spiele-Verleih gespielt werden. Diese sind am Ende der Pause wieder abzuliefern. Ballspiele sind – nur mit Softbällen - nur an der Basketballanlage und an den Tischtennisplatten erlaubt.

Die Toiletten sollten in den Pausen benutzt werden.

In der Mittagspause können sich die Schüler im Foyer aufhalten. Ruhe muss eingehalten werden.

Das Schulgelände darf während des Schulbetriebes nicht verlassen werden. Ausnahmen kann die Lehrkraft oder die Schulleitung in Absprache mit den Eltern gewähren.

 

  1. Digitale Medien

Wer Smartphones, Unterhaltungselektronik und dessen Zubehör in die Schule mitbringt, muss diese während der gesamten Aufenthaltsdauer bis zum allgemeinen Unterrichtsende am Nachmittag auf dem Schulgelände ausgeschaltet lassen und nicht sichtbar verwahren. Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte elektronische Geräte.

Bei Verstößen gegen diese Anweisung können die Geräte von einer Lehrerin oder einem Lehrer abgenommen werden. Im Einzelfall kann es sein, dass die Geräte nur an die Eltern zurückgegeben werden.

Besonders wird darauf verwiesen, dass das Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder das Aufzeichnen des Unterrichtsgeschehens keinesfalls nur ein Kavaliersdelikt darstellt, sondern ein Strafbestand nach §201 StGB ist.

Smartphones können während des Unterrichts zur Unterstützung mit Zustimmung des Fachlehrers eingesetzt werden. Bei Prüfungen jeder Art ist das Gerät auszuschalten, sonst ist dies ein Täuschungsversuch.

Für Klassenfahrten, Ausflüge, Unterrichtsgänge o.ä. können Sonderregelungen vereinbart werden.

 

  1. Dress-Code

Die Schule ist unser Arbeitsplatz. Um eine gute Lernatmosphäre zu gewährleisten,

gelten einige Regeln. Wir bedecken unseren Rücken, Bauch, Ausschnitt und Unterwäsche. Wir tragen keine Kopfbedeckungen im Schulgebäude. Diffamierende Schriftzüge auf der Kleidung sind untersagt.


 

  1. Drogen

Das Mitbringen, der Vertrieb und der Konsum von Drogen einschließlich Tabak, Rauchwaren und Alkohol sind auf dem gesamten Schulgelände und im Umkreis der Schule - unabhängig vom Alter- verboten.

 

Bei Fehlverhalten und Verstößen gegen die Schulordnung werden Eltern benachrichtigt sowie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 90 des Schulgesetzes nach Anhörung der Beteiligten ausgesprochen.

Durch die Gesamtlehrerkonferenz beschlossen am:  12.12.2018

Durch die Schulkonferenz beschlossen am: 14.01.2019

 

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