Aufgrund der dynamischen Entwicklung der lnfektionslage hat sich das Kultusministerium dazu entschieden, dass es notwendig ist, die lnfektionsschutzmaßnahmen an den Schulen für den Zeitraum einer landesweiten 7-Tageslnzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (Pandemiestufe 3) zu verschärfen.
Der geänderten CoronaVO Schule, die ab morgen in Kraft ist, können Sie entnehmen, dass ab Feststellung dieser 7-Tages-lnzidenz durch das Landesgesundheitsamt über die bisherigen Maßnahmen hinausgehend